
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DJ & Eventtechnik
Wenn ihr euch endgültig entschieden habt, sende ich euch einen Vertrag zu. Als fixe Terminreseriverung zählen aber auch WhatsApp-Nachrichten, Sprachnachrichten, mündliche Zusagen. Hierfür habe ich die 4 wichtigesten Punkte zusammengefasst:
Zahlung
Es ist keine Anzahlung für die Reservierung eines Termins notwendig. Abgerechnet wird nach der Veranstaltung in bar und nach Vereinbarung per Überweisung.
Die entsprechende Rechnung wird im Anschluss per E-Mail verschickt.
Rücktritt vom Vertrag
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bei Rücktritt mehr als 12 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 10 %
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bei Rücktritt mehr als 9 Monate bis 12 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
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bei Rücktritt mehr als 6 Monate bis 9 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
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bei Rücktritt mehr als 3 Monate bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 70 %
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bei Rücktritt bis zu 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
Die Stornogebühr kann bei Verschiebung nach Vereinbarung als Anzahlung für einen neuen Termin verwendet werden.
Haftung
Für Personen- und Sachschaden während der Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzlihces Verhalten duch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment, die während der Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, unter zu viel Alkoholeinfluss, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber bzw. die schadenverursachende Person.
Arbeitsplatz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der Auftraggeber sort für die notwendigen STromanschlussmöglichkeiten. Starkstrom ist nicht notwendig.
Fotobox by Jennifer Fenz-Kaufmann
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Fotoautomaten und Zubehör zwischen Jennifer Fenz-Kaufmann (nachfolgend „Verleiher“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail oder Messenger) des Angebots durch den Mieter und die Annahme durch den Verleiher zustande.
3. Mietgegenstand und Mietdauer
Der Mietgegenstand umfasst den vereinbarten Fotoautomaten samt Zubehör. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Fotoautomaten sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung, Witterungseinflüssen sowie unsachgemäßer Nutzung zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
6. Haftung für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Diebstähle, die während der Mietdauer entstehen und nicht auf einen technischen Defekt des Gerätes zurückzuführen sind.
7. Technische Störungen
Der Verleiher stellt einen funktionsfähigen Fotoautomaten zur Verfügung. Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Stromausfälle, Internetprobleme oder unsachgemäße Bedienung wird keine Haftung übernommen. Bei technischen Problemen wird der Verleiher nach Möglichkeit Unterstützung leisten.
8. Bildrechte und Datenschutz
Die mit dem Fotoautomaten erstellten Bilder verbleiben im Eigentum des Mieters bzw. der fotografierten Personen. Der Verleiher verwendet Bilder nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters für Werbezwecke.
9. Rücktritt und Stornierung
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist diese kostenlos möglich. Danach können Stornogebühren von bis zu 50 % des vereinbarten Mietpreises verrechnet werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin kann der volle Mietpreis fällig werden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Verleihers, sofern gesetzlich zulässig